Bündnisgrüne fordern Änderung des Bundeswasserhaushaltsgesetzes
Mit einem 6-Punkte-Plan fordert die bündnisgrüne Bundestagsfraktion neue Regeln für einen gerechten Umgang mit Wasser. Die öffentliche Trinkwasserversorgung soll bei Wasserknappheit Vorrang vor industriellen Großentnahmen erhalten.
„Trinkwasser für die Menschen muss an erster Stelle stehen. Große Unternehmen dürfen unser Grundwasser nicht billig abpumpen, während Haushalte und Kommunen zunehmend unter Wasserknappheit leiden“, sagt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete der Bündnisgrünen, Dr. Andrea Lübcke.
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes regelt den Schutz und die Nutzung des Grundwassers sowie der Flüsse und Seen. Auf dieser Grundlage können Behörden Wasserentnahmen genehmigen oder begrenzen. Einen klaren Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung schreibt das Gesetz bisher nicht vor. Die Bündnisgrünen wollen diese Lücke schließen.
Die Bündnisgrünen sprechen sich dafür aus, industrielle Großverbraucher stärker für ihre Wasserentnahmen zur Kasse zu bitten und private Haushalte nicht stärker zu belasten. Die öffentlichen Einnahmen sollen einer gesetzlichen Zweckbindung unterliegen: Für den Schutz und der Renaturierung der Gewässer und der Sicherung des Grund- und Trinkwassers, damit Wasser auch für kommende Generationen sicher und bezahlbar bleibt.
Ein bundesweites Wasserregister soll große Entnahmen transparent machen. Die Mengen sollen digital erfasst werden. Wasserrechtliche Genehmigungen beruhen bislang häufig auf Gutachten, die von den Antragstellern selbst beauftragt werden. Bei erheblichen Entnahmen fordern die Bündnisgrünen deshalb verpflichtende unabhängige Gutachten. Diese sollen von den Behörden vergeben und von den Antragstellern bezahlt werden. Dabei müssen auch die zunehmende Trockenheit und die sinkende Grundwasserneubildung berücksichtigt werden.
Auch bestehende erhebliche Entnahmerechte sollen bis 2030 durch unabhängige Gutachten überprüft werden. Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger sollen bei großen Vorhaben frühzeitig beteiligt werden. Umweltverbände sollen ein Klagerecht erhalten.
Der Plan setzt zudem auf mehr Wasserrückhalt in der Landschaft. Moore sollen wiedervernässt werden. Auen und Gewässer sollen mehr Raum erhalten. Wälder sollen besser an Trockenheit angepasst werden.
„Brandenburg gehört zu den trockensten Regionen Deutschlands. Unser Wasser ist Allgemeingut und muss besser geschützt und gerechter verteilt werden. Die Bundesregierung darf nicht warten, bis Brunnen versiegen und Konflikte eskalieren“, sagt Andrea Lübcke.
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Download: Gerechter Umgang mit Wasser: 6-Punkte-Plan zur Sicherung der Wasserversorgung