Andrea Lübcke fordert Nachbesserungen
Die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Dr. Andrea Lübcke fordert Nachbesserungen bei der geplanten Gewerbesteuerverteilung für Rechenzentren. Eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf ihre Anfrage zeigt, dass die stärkere Beteiligung der Standortkommunen durch eine zu enge Regelung gefährdet werden könnte. Der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi (SPD) bestätigte: Der neue besondere Zerlegungsmaßstab soll ausschließlich für reine Rechenzentrumsbetriebe gelten. Üben Unternehmen weitere betriebliche Tätigkeiten aus, greift die Sonderregelung nicht.
„Diese Antwort lässt alle Alarmsirenen angehen. Die Einschränkung auf reine Rechenzentrumsbetriebe kann dazu führen, dass Standortkommunen trotz großer Anlagen kaum profitieren. Dabei ist eine faire kommunale Beteiligung eine dringende Voraussetzung für mehr Akzeptanz von Rechenzentren. Damit stärken wir auch die digitale Souveränität Deutschlands“, sagt Lübcke.
Offen bleibt aus ihrer Sicht insbesondere, wie zusätzliche Tätigkeiten behandelt werden. „Was bedeutet die Regelung für Rechenzentren, die Abwärme zur weiteren Nutzung bereitstellen, mit einer PV-Anlage Strom erzeugen oder für die Angestellten einen kleinen Kiosk betreiben? Es wäre absurd, dass ausgerechnet die Abgabe von Abwärme die bessere Steuerverteilung gefährden könnte. Die Bundesregierung muss verhindern, dass die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an solchen Abgrenzungen scheitert.“
Auch der Bundesrat hat den Nachbesserungsbedarf erkannt und am 16. Oktober Änderungen gefordert. Zwar fand die vollständige Streichung des Wortes „ausschließlich“ keine Mehrheit. Angenommen wurde jedoch die Forderung, stattdessen auf Betriebe abzustellen, die dem jährlichen Ertrag nach überwiegend Rechenzentren betreiben. Damit soll verhindert werden, dass wirtschaftlich unbedeutende Nebentätigkeiten die Sonderregelung aushebeln. Brandenburg unterstützte diesen Vorschlag. Bei der vollständigen Streichung hatte sich die Landesregierung enthalten.
Eine Mehrheit erhielt außerdem die vorgeschlagene Erweiterung auf Unternehmen, die eigene Informationstechnik in einem Rechenzentrum betreiben, etwa im Rahmen von Co-Location. Auch der hessische Antrag zur Überprüfung der Verteilungswirkung wurde angenommen. Brandenburg stimmte beiden Vorschlägen zu. Die Beschlüsse sind Teil der Stellungnahme des Bundesrates und noch keine geltenden Gesetzesänderungen.
„Jetzt muss die Bundesregierung handeln und die Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren aufgreifen. Die Kommunen brauchen eine verlässliche Regelung, die auch bei unterschiedlichen Geschäftsmodellen funktioniert. Die vorgeschlagene Änderung darf keine neuen Abgrenzungsprobleme schaffen“, fordert Lübcke.
Die Brandenburger Bündnisgrünen setzen sich zudem für eine ergänzende Beteiligung auf Landesebene ein. „Rechenzentren beanspruchen Flächen und Ressourcen vor Ort. Die Gemeinden müssen ihre Infrastruktur darauf ausrichten. Für Rechenzentren, die nicht unter den besonderen Verteilungsschlüssel fallen, brauchen wir in Brandenburg einen Rechenzentrumseuro. Die Standortkommune soll direkt finanziell beteiligt werden, orientiert an der Anschlussleistung des Rechenzentrums“, sagt Lübcke.