Bundesregierung bleibt konkrete Antworten schuldig
Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Anfang Oktober gefordert, dass Rechenzentren bei Wasserknappheit mehr für ihren Wasserverbrauch bezahlen oder in wassersparende Technik investieren sollen. Doch wie die Bundesregierung diese Forderung umsetzen will, bleibt offen. Das geht aus der Antwort auf eine schriftliche Frage der Brandenburger Bundestagsabgeordneten Dr. Andrea Lübcke (Bündnis 90/Die Grünen) hervor.
„Es ist richtig, dass Schneider den Wasserverbrauch von Rechenzentren zum Thema macht. Gerade in Brandenburg, wo Wasser regional knapp ist und gleichzeitig zahlreiche neue Rechenzentren geplant werden. Aber öffentliche Ankündigungen reichen nicht. Jetzt muss der Minister deutlich machen, welche Maßnahmen er konkret voranbringen will“, erklärt Lübcke.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die Nationale Wasserstrategie und ein laufendes Forschungsvorhaben zur bundesweiten Harmonisierung von Wasserentnahmeentgelten. Ein entsprechendes Gutachten soll Ende 2026 vorliegen. Konkrete Regelungsvorhaben oder einen Zeitplan für deren Umsetzung nennt die Bundesregierung nicht.
Auch die angeführten Leitlinien zum Umgang mit Wasserknappheit bringen in dieser Frage keine neuen Regelungen. Sie wurden bereits im September von der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser beschlossen. Sie sollen den zuständigen Behörden Handlungsempfehlungen für den Umgang mit konkurrierenden Wassernutzungen geben, enthalten aber keine neuen Vorschriften zu Wasserentnahmeentgelten.
„Wasserentnahmeentgelte setzen Anreize für einen sparsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser. Entscheidend ist aber, dass wir den Wasserverbrauch von Rechenzentren möglichst von vornherein vermeiden. Die technischen Möglichkeiten dafür gibt es. Neue Rechenzentren sollten deshalb so geplant werden, dass sie ohne oder mit möglichst wenig Wasserverbrauch für die Kühlung auskommen“, so Lübcke.
Besonders kritisch ist der Wasserverbrauch bei hohen Temperaturen und anhaltender Trockenheit. Denn gerade dann, wenn die Wasserressourcen ohnehin belastet sind, kann der Bedarf von Rechenzentren mit Verdunstungskühlung besonders hoch sein.
„Wenn das Wasser knapp wird, darf nicht die Zahlungsbereitschaft darüber entscheiden, wer versorgt wird. Die öffentliche Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge muss dann Vorrang haben. Dieser Grundsatz muss rechtlich eindeutig abgesichert sein“, fordert Lübcke.
Die Bundesregierung müsse gemeinsam mit den Ländern für Klarheit sorgen – sowohl bei der Weiterentwicklung der Wasserentnahmeentgelte als auch beim Umgang mit konkurrierenden Nutzungen in Zeiten der Wasserknappheit. „Die Kommunen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, wenn sie über die Ansiedlung neuer Rechenzentren entscheiden. Und die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Trinkwasserversorgung auch in trockenen Sommern gesichert ist.“