Mehr Flexibilität darf aber nicht zulasten fairer Verfahren gehen
Der Landtag Brandenburg hat das Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems beschlossen. Ziel ist es unter anderem, Berufungsverfahren zu beschleunigen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Hochschulen mehr Spielraum bei Personalplanung, Berufungen und Studienplatzvergabe zu geben.
Die Wissenschaftspolitikerin Dr. Andrea Lübcke, Brandenburger Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Forschungsausschusses des Deutschen Bundestages, kommentiert:
„Der Beschluss ist ein wichtiger Schritt für Brandenburgs Hochschulen. Schnellere Berufungsverfahren, mehr Flexibilität und eine stärkere internationale Wettbewerbsfähigkeit sind richtig und notwendig. Brandenburg muss im Wettbewerb um kluge Köpfe attraktiver werden und seinen Hochschulen mehr Handlungsspielraum geben. Aber mehr Tempo braucht klare Leitplanken. Transparenz, Gleichstellung und Mitbestimmung dürfen dabei nicht unter die Räder geraten.
Exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warten nicht darauf, bis Brandenburg seine Verfahren sortiert hat. Schnellere und flexiblere Berufungen können helfen, solche Köpfe ins Land zu holen oder hier zu halten. Exzellenz bezieht sich allerdings nicht nur auf Forschung, sondern auch auf Lehre und Innovation. Ganzheitlich gedacht und umgesetzt kann die Hochschulnovelle Forschung, Lehre und Innovation in Brandenburg stärken.
Gerade die erweiterten Möglichkeiten bei Profil- und Exzellenzberufungen ohne Ausschreibung bergen das Risiko, bestehende strukturelle Ungleichheiten zu verstärken. Deshalb sehen es die Brandenburger Bündnisgrünen als kritisch, dass die Beteiligung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten in den außerordentlichen Berufungsverfahren nicht mehr gesichert ist.
Eine Hochschulreform bietet die Chance, die Hochschullandschaft in Brandenburg nachhaltig zu stärken, wenn man sie gut macht. Damit das gelingt, müssen von Anfang an alle relevanten Gruppen einbezogen und Kritikpunkte ernst genommen werden. Beschleunigte Verfahren - etwa bei Berufungen - dürfen nicht dazu führen, dass bereits erreichte Fortschritte bei der Gleichstellung gefährdet werden.
Kritisch zu sehen sind die Sonderregelungen für drittmittelfinanzierte Organisationseinheiten. Deren weitgehende Autonomie bei Berufungen, Studiengängen und Personalplanung könne zu einer Fragmentierung des Hochschulsystems führen. Transparenz, Mitbestimmung und Gleichstellung müssten auch dort uneingeschränkt gelten. Besonders problematisch sei, dass bei Berufungsverfahren in diesen Einheiten keine vergleichbare Beteiligung des Fakultätsrats vorgesehen ist. Gleichwohl kann die Drittmittelfinanzierung von Instituten dazu beitragen, die Resilienz von Hochschulen zu stärken, indem die Forschungsfinanzierung diversifiziert wird.
Bei der Studienplatzvergabe gibt es Chancen und Risiken. Eignung, Motivation und besondere Leistungen stärker zu berücksichtigen, kann sehr sinnvoll und auch ein Beitrag zu mehr Fairness sein. Dabei müssten aber soziale Verzerrungen unbedingt vermieden werden. Unterschiedliche Bildungsbiografien dürfen nicht zum Nachteil werden, und Härtefallregelungen müssen wirksam bleiben.“