CDU-Initiative stellt Kostenbeteiligung der Inverkehrbringer infrage
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag eine Resolution zur kommunalen Abwasserrichtlinie angenommen. Angestoßen wurde sie von Oliver Schenk, CDU Sachsen und Mitglied der EVP-Fraktion. Eine Mehrheit kam mithilfe rechter und rechtsextremer Fraktionen zustande. Damit wird eine bereits beschlossene europäische Regelung politisch wieder infrage gestellt. Im Kern geht es darum, wie Trinkwasser besser vor schwer abbaubaren Rückständen geschützt werden kann und wer die Kosten für zusätzliche Reinigung trägt.
Viele Städte und Gemeinden in Brandenburg gewinnen Trinkwasser aus Grundwasser oder Uferfiltrat. Gelangen Rückstände von Arzneimitteln, Kosmetika oder anderen Spurenstoffen über das Abwasser in Gewässer, kann das langfristig auch die Trinkwasseraufbereitung belasten. Die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen soll solche Stoffe früher herausfiltern, bevor sie in Flüsse, Seen oder Grundwasser gelangen.
„Die Kosten verschwinden nicht, nur weil man die Verantwortung verschiebt. Ohne faire Kostenregelung landen sie am Ende bei Wasserverbänden, Kommunen und den Haushalten“, warnt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, Dr. Andrea Lübcke. Nach Einschätzung von EU-Abgeordneten könnten ohne eine wirksame Kostenbeteiligung der Inverkehrbringer rund 100 Euro Mehrkosten pro Jahr auf einen Vier-Personen-Haushalt zukommen.
Die Richtlinie folgt aktuell dem Verursacherprinzip. Genau diese Kostenregelung stellt die CDU auf europäischer Ebene mit Unterstützung rechter und rechtsextremer Kräfte infrage. Der Richtlinie zufolge sollen Unternehmen aus der Pharma- und Kosmetikbranche an den Kosten beteiligt werden, wenn Rückstände ihrer Produkte später aufwendig aus dem Wasserkreislauf entfernt werden müssen. Entscheidend dabei ist die Inverkehrbringerverantwortung. Es geht nicht darum, wo ein Produkt hergestellt wird. Ausschlaggebend ist, wer es auf dem europäischen Markt verkauft. Damit würden auch Unternehmen erfasst, die außerhalb Europas produzieren, ihre Produkte aber in der EU anbieten.
Für Brandenburg ist die Debatte unmittelbar relevant. Das Land hat mehr als 200 Kläranlagen. Bei großen Anlagen wie in Cottbus stehen Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe im Raum. Hinzu kommen dauerhafte Betriebskosten. Auch Berliner Klärwerke reinigen Abwasser aus dem Brandenburger Umland und rechnen mit erheblichen Investitionen für zusätzliche Reinigungsstufen.
Schmerzmittel, Fiebermittel, Diabetesmedikamente und viele andere Arzneimittel sind unverzichtbar. Zugleich können Rückstände bestimmter Wirkstoffe über das Abwasser in Gewässer gelangen. Herkömmliche Kläranlagen können solche Spurenstoffe bisher nicht ausreichend herausfiltern. Das belastet Gewässer und kann später zusätzliche Anforderungen an den Trinkwasserschutz auslösen.
„Niemand stellt die Bedeutung wichtiger Medikamente infrage. Aber Rückstände schwer abbaubarer Stoffe verschwinden nicht einfach aus dem Wasserkreislauf. Deshalb braucht es eine faire Beteiligung der Unternehmen, die entsprechende Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen“, sagt Lübcke.
Aus Sicht Lübckes hat die CDU ihren kommunalen Verantwortungsträgern in Brandenburg nun viel zu erklären: „Gerade Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Wasserverbände wissen, wie sensibel Gebührenerhöhungen sind. Eine Politik, die auf europäischer Ebene die Kostenbeteiligung der Inverkehrbringer infrage stellt, kann am Ende die kommunale Ebene unter Druck setzen“, mahnt Lübcke.
Hintergrund
Die kommunale Abwasserrichtlinie ist bereits europäisches Recht. Die Resolution des Europäischen Parlaments ändert daran zunächst nichts, denn sie ist rechtlich nicht verbindlich. Sie erhöht aber den politischen Druck auf die EU-Kommission, die Umsetzung anzuhalten, eine neue Folgenabschätzung vorzulegen oder die Kostenregelung erneut aufzumachen. Für Kommunen und Wasserverbände entsteht dadurch Unsicherheit, obwohl die Richtlinie in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss.
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Mehr Informationen
Implementation of the Urban Wastewater Treatment Directive (UWWTD) and risks to the security of supply of medicine
https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2026/2652(RSP)
FAQ zur Kommunalabwasserrichtlinie (KARL)
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/abwasser/faq-zur-kommunalabwasserrichtlinie-karl#was