Abbau von rund 4.300 Krankenhausstellen in Brandenburg drohen
Der Bundestag stimmt am heutigen Freitag, den 10.07., über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Trotz umfangreicher Änderungen, die den Oppositionsparteien erst am Montag zugegangen sind, kann das erklärte Ziel stabiler Beiträge nicht eingehalten werden. Das Einigungspaket wird 2027 lediglich für eine Entlastung von 16,8 Milliarden Euro sorgen, bei einem prognostizierten Finanzdefizit von 18,8 Milliarden Euro. Damit beträgt die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bereits 2027 rund 2 Milliarden Euro. Eine weitere Zusatzbeitragssteigerung ist dadurch absehbar.
Wesentlicher Grund für das Defizit ist die mangelhafte Finanzierungsverantwortung des Bundes. Trotz weniger hoher Kürzungen als im ersten Entwurf vorgesehen, wird der Bundeszuschuss an die Krankenkassen um 650 Millionen Euro 2027 und 450 Millionen Euro ab 2028 drastisch gekürzt. Die Finanzlöcher der gesetzlichen Krankenversicherung verschieben sich dadurch zu den kommunalen Haushalten, die bereits heute einem Defizit von rund 32 Milliarden Euro gegenüberstehen.
Die Auswirkungen auf Psychotherapie und Krankenhäuser in Brandenburg
Während die Pharmaindustrie von der geplanten Ausgabendeckelung ausgenommen bleibt, tragen Versicherte, Patientinnen und Patienten, Unternehmen und Gesundheitspersonal die Hauptlast der Kürzungen. Besonders gravierende Auswirkungen werden im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung und bei den Krankenhäusern erwartet. Versorgungskapazitäten werden absehbar eingeschränkt, ärztliches und pflegerisches Personal abgebaut.
Nach aktuellen Modellrechnungen bedeutet das Gesetz für Brandenburg den Abbau von rund 4.300 Krankenhausstellen (Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Schätzung). Betroffen sind vor allem kommunale Kliniken, die schon jetzt unter Investitionsstau leiden und die vorgesehenen Vergütungskürzungen nicht auffangen können.
„Die Finanzierungsgrundlage der Kliniken wird pauschal mit dem Rasenmäher gekürzt. Große Versorger und Kliniken in ländlichen Regionen geraten damit in wirtschaftliche Not. Auch Rettungsdienst- und Luftrettungsstandorte sind in Gefahr“, sagt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Dr. Andrea Lübcke: „Damit wird der vorgesehene, strukturierte Krankenhausreformprozess der vergangenen Legislatur ausgehebelt, bevor er wirken kann“.
Für den Rettungsdienst entsteht eine Finanzierungslücke von rund 5,2 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislatur. Der Rettungsdienst ist überwiegend eine Aufgabe der Kommunen. Die kommunalen Haushalte sind dadurch enormen Zusatzbelastungen ausgesetzt.
Neben Kliniken und Praxen sind auch die Versicherten direkt von Mehrbelastungen betroffen. Die Zuzahlungen für Medikamente werden steigen. Auch der Zuschuss zum Zahnersatz soll sinken. Gleichzeitig wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern stark eingeschränkt. Für viele Familien in Brandenburg ist das eine spürbare zusätzliche finanzielle Belastung.
Andrea Lübcke: „CDU und SPD tragen die Verantwortung für ein Gesetz, dessen Folgen sie selbst nicht abschließend einschätzen können. Das ist keine solide Gesetzgebung. Das ist ein Kürzungsgesetz im Eilverfahren auf Kosten der Menschen vor Ort.“