Rechtsanspruch ohne Finanzierung
Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg wird den realen Anforderungen nicht gerecht. Angesichts steigender Bedarfe, hoher Betreuungsquoten und gleichzeitig unzureichender Unterstützung durch den Bund fordert die Bundestagsabgeordnete Andrea Lübcke eine Reform. Der Bund stellt über das KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz im Jahr 2025 zwar rund 1,993 Milliarden Euro bereit, wie aus einer Antwort von Mareike Lotte Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium auf eine Anfrage von Andrea Lübcke, hervorgeht. Nach Einschätzung der Bundestagsabgeordneten ist dies ein wichtiger Beitrag, der jedoch nicht ausreicht, um Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung ausreichend zu entlasten.
„In Brandenburg sind es gerade einmal 0,28 Euro pro Betreuungsstunde vom Bund. Das wird der Realität in den Kitas nicht gerecht“, kritisiert Andrea Lübcke und mahnt: „Kitas sind zentrale Bildungsorte. Sie sichern Bildungschancen von Anfang an, ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erfordern gute Rahmenbedingungen für die Fachkräfte. Es ist eine dringliche Aufgabe von Bund und Land, endlich die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, damit unsere Kitas diese Aufgabe erfüllen können.“
Hohe Nachfrage trifft auf knappe Ressourcen
Brandenburg gehört bundesweit zu den Spitzenreitern bei der Kinderbetreuung. Mit einer Betreuungsquote von 58,7 Prozent bei den unter Dreijährigen liegt das Land auf Platz drei hinter Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Auch bei den Drei- bis Sechsjährigen ist die Quote mit 97,9 Prozent eine der höchsten in Deutschland. Zum Vergleich: In Bayern fallen die Quoten deutlich niedriger aus. Dort liegen die Quoten bei den unter Dreijährige bei 33,8 Prozent und bei Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren bei 94,8 Prozent.
Gleichzeitig leidet die Qualität der Betreuung unter strukturellen Defiziten. Der Personalschlüssel in Brandenburg liegt aktuell bei 1 zu 4,6 bei der Betreuung von unter 3-Jährigen und 1 zu 8,6 bei den über Dreijährigen und damit deutlich über den angestrebten Werten (für Kinder unter 3 Jahren 1:3 und für Kinder im Alter von 3-6 Jahren 1:7). „ Gute frühkindliche Bildung bedeutet, auf alle Kinder gleichermaßen eingehen zu können, insbesondere auf die Kinder mit besonderem Förderbedarf. “, sagt Lübcke. Eine Verbesserung der Qualität bei einer Betreuung über 8 Stunden sei nur durch zusätzliche finanzielle Mittel erreichbar.
Rechtsanspruch gerät in der Praxis ins Wanken
Besonders dramatisch ist die Situation bei den Betreuungszeiten von über acht Stunden täglich. Obwohl ein Rechtsanspruch darauf besteht, ist die entsprechende Finanzierung Ende 2025 ausgelaufen. Rund zwei Drittel der Kinder in Brandenburg sind auf lange Betreuungszeiten angewiesen, mehr als 70.000 Kinder nutzen eine Betreuung von 40 Stunden pro Woche oder mehr. „Es ist ein massives Problem, wenn gesetzlich garantierte Ansprüche in der Praxis nicht mehr erfüllt werden können, weil die Finanzierung fehlt.
In der Folge müssen Fachkräfte Überstunden leisten oder das vorhandene Personal wird über längere Öffnungszeiten verteilt – mit der Konsequenz, dass weniger Fachkräfte gleichzeitig für die Kinder zur Verfügung stehen und sich der Personalschlüssel verschlechtert“, kritisiert Lübcke.
Ohne Reform keine bessere Qualität
Vor diesem Hintergrund fordert die Abgeordnete eine Reihe konkreter Maßnahmen. So müsse eine dritte Betreuungsstufe für Zeiten über acht Stunden gesetzlich verankert werden, um den tatsächlichen Bedarf realistisch abzubilden. Zudem brauche es eine grundlegende Reform der Finanzierung hin zu einem landeseinheitlichen, verlässlichen und kostendeckenden System, das die realen Personalkosten berücksichtigt. Auch die demografische Entwicklung müsse klug genutzt werden: Sinkende Kinderzahlen dürften nicht zu Personalabbau führen, sondern müssten gezielt eingesetzt werden, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Schließlich sei es unerlässlich, bestehende Rechtsansprüche vollständig zu finanzieren, anstatt die Kosten auf Träger und Kommunen abzuwälzen.
Darüber hinaus spricht sich Andrea Lübcke für eine sozial gerechte Weiterentwicklung der Kita Finanzierung aus. Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sollen weiterhin entlastet werden, während sich Beiträge für höhere Einkommen stärker an der jeweiligen Leistungsfähigkeit orientieren. „Familien brauchen Unterstützung, aber sie muss treffsicher sein und darf nicht zulasten der Qualität gehen“, so Lübcke.
Gleichzeitig nimmt Lübcke Bundesbildungsministerin Karin Prien in die Pflicht: Das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) als angekündigtes Nachfolgegesetz des Kitaqualitätsgesetzes (KiTaQG) müsse zügig auf den Weg gebracht werden. „Das KiTaQG läuft Ende 2026 aus. Wenn das QEG nicht rechtzeitig kommt, droht zum Jahreswechsel eine Förderlücke – das wäre ein vermeidbarer Rückschritt für die Qualität in der frühkindlichen Bildung", warnt Lübcke.
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Mehr Informationen
Die Verträge der Bundesländer zum KiTa-Qualitäts- und –Teilhabeverbesserungsgesetz
https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/kita-qualitaet/die-vertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und-teilhabeverbesserungsgesetz-229224