Der Bundestag berät am Donnerstag den Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ziel ist es, Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Dr. Andrea Lübcke unterstützt den Vorstoß. Der Hitzesommer dieses Jahres hat gezeigt: Die Klimakrise ist längst in der Realität angekommen. Hitze und Dürre gefährden die Gesundheit. Sie trocknen Böden und Wälder aus. Die Wasserknappheit nimmt zu. Auch Starkregen und Hochwasser bedrohen viele Orte.
„Der Schutz vor Klimafolgen entscheidet sich vor Ort. Kommunen brauchen finanzielle Spielräume für Hitzeschutz und Regenwasserspeicher. Wasser muss in Städten und in der Landschaft gehalten werden. Viele Städte und Gemeinden sind schon heute mit ihren Pflichtaufgaben finanziell überlastet. Bund und Länder müssen sie dauerhaft unterstützen. Der Schutz vor den Folgen der globalen Erhitzung darf nicht von der Kassenlage vor Ort abhängen“, sagt Dr. Andrea Lübcke.
Klimaanpassung liegt bisher vor allem in der Verantwortung von Ländern und Kommunen. Das Grundgesetz erlaubt dem Bund nur in wenigen Bereichen eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung mit den Ländern. Ein einfaches Gesetz kann diese Zuständigkeiten nicht verändern. Es braucht deshalb die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Der Bund kann heute einzelne Investitionen fördern. Diese Programme laufen befristet. Sie geben Kommunen keine verlässliche Grundlage für Personal und langfristige Planung. Die neue Gemeinschaftsaufgabe soll diese Lücke schließen.
„Gerade im Osten entscheidet die Kassenlage oft darüber, ob eine Kommune Maßnahmen gegen Hitze und Dürre angehen kann. Das ist nicht hinnehmbar. Die Union muss sich auf ihre eigenen Werte besinnen und ihre Blockade lösen. Heimat bewahren heißt, Menschen und Landschaft vor den Folgen der Klimakrise zu schützen“, sagt Lübcke
Die Bündnisgrünen im Bundestag fordern die Bundesregierung auf, die neue Gemeinschaftsaufgabe zügig vorzubereiten. Bund und Länder sollen Kommunen dauerhaft und verlässlich bei der Anpassung an die Klimakrise finanzieren. Der Antrag zielt auf eine Grundgesetzänderung für gemeinsame Finanzierung und Zuständigkeit.
Städte und Gemeinden sollen Mittel für Planung und Umsetzung erhalten. Vorgesehen sind zudem eine gemeinsame Steuerung durch Bund, Länder und Kommunen sowie ein digitales Monitoring. Die Maßnahmen sollen den Schutz vor Klimafolgen verbessern und die biologische Vielfalt sichern.
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Antrag: Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern