Bündnisgrüne gegen Kulturkampf-Rhetorik der CDU
In der aktuellen Debatte um den Umgang mit dem Kormoran in Brandenburg wenden sich die Bündnisgrünen gegen pauschale Forderungen nach einer Änderung des Schutzstatus, wie sie zuletzt von der CDU erhoben wurden.
„Wir haben kein Regelungsdefizit beim Kormoran. Das bestehende Recht erlaubt es den Ländern bereits heute, in begründeten Fällen einzugreifen. Wer jetzt eine Schutzstatusdebatte lostritt, suggeriert einen Handlungsbedarf, den es in dieser Form nicht gibt“, erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Andrea Lübcke.
Erst im Dezember hat die Bundesregierung klargestellt, dass sie nicht plant, den Kormoran ins Jagdrecht aufzunehmen. Zwar ist die Kormoranpopulation europaweit in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen, in Deutschland gelten die Bestände jedoch als stabil. Laut dem Umweltverband BUND Brandenburg gab es in Brandenburg zeitweise rund 3.000 Brutpaare des Kormorans; inzwischen sind es nur noch etwa 1.000.
Das Bundesnaturschutzgesetz eröffnet den Ländern bereits heute Spielräume, um Ausnahmen zum Schutz fischereiwirtschaftlicher Interessen zuzulassen. Brandenburg verfügt mit der bestehenden Kormoranverordnung über Instrumente für gezielte Abschuss- und Vergrämungsmaßnahmen, ohne den allgemeinen Schutzstatus infrage zu stellen.
Lübcke warnt davor, aktuelle Beobachtungen emotional zu überhöhen: „Die jüngsten Bilder aus Potsdam erklären sich zu einem großen Teil durch die Witterung. Nach Frostperioden konzentrieren sich Kormorane an eisfreien Gewässern. Solche temporären Phänomene politisch auszuschlachten, hilft weder der Fischerei noch dem Naturschutz.“
Zugleich macht Lübcke deutlich, dass der Zustand der Fischbestände differenziert betrachtet werden muss. „Die Situation unter Wasser lässt sich nicht monokausal erklären. Während sich die Wasserqualität von Gewässern in den vergangenen Jahren zwar verbessert hat, ist sie nach wie vor nicht durchgehend gut. Zugleich führt der geringere Nährstoffeintrag dazu, dass Gewässer heute oft weniger Fischbiomasse tragen können“, erläutert Lübcke. Gefragt ist ein neues Gleichgewicht, das an die veränderten ökologischen Bedingungen angepasst ist.“ Hinzu kämen strukturelle Probleme wie Gewässerverbauung, fehlende Durchgängigkeit und der Verlust von Laich- und Rückzugsräumen.
Besonders wichtig sei die Anerkennung des Engagements vieler Anglerinnen und Angler, die sich aktiv für den Artenschutz unter Wasser einsetzen - durch Wiederansiedlungsprojekte, Habitatpflege oder den Einsatz gegen invasive Arten. Bei einem Austausch mit dem Anglerverband im Rahmen einer Neujahrswanderung in Oranienburg sei deutlich geworden, dass die Herausforderungen vor Ort real seien, die Lösungsansätze jedoch vielfältig. „Genau diesen Dialog brauchen wir: sachlich, regional differenziert und auf wissenschaftlicher Grundlage. Pauschale Schutzstatusdebatten lenken davon ab, dass die notwendigen Instrumente längst zur Verfügung stehen“, so Lübcke.