Bündnisgrüne: Ohne neues Gutachten keine Fakten schaffen
Der Bund mahnt in der Debatte um die geplanten Grundwasserentnahmen in Baruth zu einer sorgfältigen Prüfung durch das Land Brandenburg. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Brandenburger Bundestagsabgeordneten Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt die Bundesregierung klar: Die gesamten Entnahmen einer Bewirtschaftungseinheit dürfen das nutzbare Dargebot nicht überschreiten – eine zentrale Vorgabe der Nationalen Wasserstrategie und zugleich ein Grundprinzip der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, den „guten Zustand“ der Grundwasserkörper zu sichern und jede Verschlechterung zu vermeiden.
„Die Erteilung von Wasserrechten der angesprochenen Größenordnung ist Aufgabe des betreffenden Bundeslandes und erfordert eine umfangreiche fachliche Prüfung der hydrologischen Situation des betreffenden Gebiets“, heißt es in dem Schreiben, das vom Parlamentarischen Umweltstaatssekretär Carsten Träger im Namen der Bundesregierung unterzeichnet wurde.
„Das ist ein klarer Auftrag an das Land Brandenburg. Es darf keine weiteren Wasserrechte genehmigen, solange nicht zweifelsfrei feststeht, dass die Grundwasserressourcen nachhaltig genutzt werden können. Der Schutz des Grundwassers ist nicht nur eine nationale, sondern auch eine europäische Verpflichtung“, sagt Dr. Andrea Lübcke.
Im Zentrum des Konflikts steht die geplante großindustrielle Wasserentnahme durch Red Bull und den Fruchtsafthersteller Rauch am Standort Baruth/Mark. Von den 2,55 Millionen Kubikmetern Grundwasser, die die Stadt Baruth jährlich fördern darf, sollen rund 2,35 Millionen Kubikmeter (92 %) in die industrielle Getränkeproduktion fließen – nur 204.000 Kubikmeter (8 %) blieben damit für die regionale Trinkwasserversorgung. Damit würde nahezu das gesamte nutzbare Dargebot der Region für industrielle Zwecke beansprucht, während für die öffentliche Wasserversorgung nur ein Bruchteil verbleibt.
„Das bisherige, fast 20 Jahre alte hydrologische Gutachten stammt aus einer Zeit, in der die klimabedingten Veränderungen der Grundwasserneubildung noch gar nicht im Bewusstsein der Wasserwirtschaft verankert und in der Größenordnung kaum abschätzbar war“, sagt Lübcke. „Bevor nicht ein aktuelles, unabhängiges Gutachten vorliegt, dürfen keine weiteren Fakten geschaffen werden – weder durch neue Entnahmen noch durch den Ausbau der Anlagen.“
Brandenburg gehört bereits heute zu den trockensten Bundesländern Deutschlands; die Grundwasserspiegel sinken seit Jahren. In weiten Teilen des Landes herrscht Wasserknappheit, die durch den Klimawandel weiter verschärft wird. Angesichts dieser Entwicklung fordert Lübcke das Land auf, Transparenz, Beteiligung und eine öffentliche Debatte sicherzustellen, bevor über weitere Genehmigungen entschieden wird.
„Wasser ist ein öffentliches Gut, kein Wirtschaftsgut“, so Lübcke. „Der Schutz unserer Trinkwasserressourcen muss Vorrang haben – vor allem in Zeiten zunehmender Dürre. Brandenburg darf beim Thema Wasser nicht länger wegsehen – das Land muss seiner Verantwortung gerecht werden. Im Landtag braucht es eine öffentliche Anhörung aller Beteiligten.“
……
Antwort der Bundesregierung