Bündnisgrüne: Wichtiges Signal
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nach Angaben der Grünen Liga Brandenburg einem Eilantrag stattgegeben und den Bebauungsplan „Bernhardsmüh Brandenburger Urstromquelle“ vorläufig bis zum 16. Februar 2026 außer Vollzug gesetzt. Die Planungen der Unternehmen Red Bull und Rauch sind damit gerichtlich zunächst gestoppt worden. Konkret bedeutet das, dass bis zu diesem Datum keine Rodung der betroffenen Waldflächen erfolgen darf. In dieser Zeit prüft das Gericht die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und entscheidet anschließend über das weitere Vorgehen.
Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für eine hoch umstrittene Erweiterung des Industriestandorts bei Baruth/Mark, unter anderem für einen großflächigen Produktions- und Logistikcampus der Getränkehersteller Red Bull und Rauch mit erheblichem Wasserbedarf.
Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Andrea Lübcke (B90/ Die Grünen) hält die Entscheidung für richtig und verweist auf ihre Bedeutung. „Die Entscheidung des Gerichts ist folgerichtig. Damit wird verhindert, dass vorschnell Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind – etwa durch die Rodung von Waldflächen“, erklärt Lübcke.
Die Grünenpolitikerin macht deutlich, dass vor einer möglichen Genehmigung zentrale Fragen sorgfältig geklärt werden müssen: „Hier geht es um den Schutz von Natur und Arten – und ganz besonders um unsere Wasserressourcen. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der sinkenden Grundwasserneubildung braucht es ein neues, belastbares Gutachten zur Wasserverfügbarkeit, das den aktuellen wissenschaftlichen Stand berücksichtigt.“
Zugleich weist Lübcke auf die Bedeutung transparenter Verfahren hin. „Bei einem Projekt dieser Größenordnung, das in erheblichem Umfang auf öffentliche Ressourcen wie Wasser zurückgreift – nur rund acht Prozent der entnommenen Trinkwassermengen dienen der regionalen Trinkwasserversorgung –, braucht es eine breite und transparente öffentliche Beteiligung. Nur so kann Akzeptanz entstehen, die auch in Zukunft trägt.“
Erst wenn verlässlich geklärt sei, dass auch langfristig – für unsere Kinder und Kindeskinder – ausreichend Wasser zur Verfügung stehe und die Belange von Natur- und Artenschutz gewahrt würden, dürfe ein Vorhaben dieser Größenordnung genehmigt werden. „Sorgfalt, Transparenz und Beteiligung müssen hier vor Schnelligkeit stehen“, so die Bundestagsabgeordnete.