Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einer Antwort auf die Anfrage der Brandenburger Bundestagsabgeordneten Dr. Andrea Lübcke klargestellt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Lehrkräfte – und das bereits seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist zudem die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung festgeschrieben, um die Länder bei der Umsetzung zu unterstützen. Dennoch verweigert sich Brandenburg seit Jahren beharrlich, geltendes Recht bei angestellten Lehrkräften konsequent anzuwenden und für verbeamtete Lehrkräfte eigene transparente Systeme zu schaffen.
Die Brandenburger Bundestagsabgeordneten Dr. Andrea Lübcke sagt dazu:
„Das Bundesarbeitsministerium macht unmissverständlich klar: Die Arbeitszeiterfassung ist Pflicht – auch für Lehrkräfte. Brandenburg darf sich nicht länger wegducken, sondern muss endlich handeln. Die aktuelle Situation ist ein unhaltbarer Zustand – nicht nur juristisch, sondern auch gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern, die längst am Limit arbeiten. In Brandenburg brauchen wir endlich eine Arbeitszeiterfassung, um die enorme Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrern sichtbar zu machen. Nur so lassen sich Strategien gegen Überlastung, Unterrichtsausfall und hohe Krankenstände entwickeln.
Dass die Bundesregierung die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung - wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben - umsetzen will, ist ein wichtiges Signal: Der Bund erkennt die Dringlichkeit an und bietet Unterstützung. Jetzt liegt es an Brandenburg, die bestehenden Pflichten konsequent umzusetzen.
Dass inzwischen Lehrkräfte in Brandenburg selbst die Initiative ergreifen und ihre Arbeitszeit minutiös in von der Gewerkschaft GEW bereitgestellten Excel-Tabellen erfassen, ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Anstatt endlich für rechtskonforme und faire Bedingungen zu sorgen, werden die Lehrkräfte im Stich gelassen. Die geplante Einführung einer zusätzlichen Pflichtstunde ab Februar 2026 – ohne Lohnausgleich – verschärft die Situation weiter. Die GEW beziffert die damit verbundene Mehrarbeit auf rund 90 Minuten pro Woche und bereitet juristische Schritte vor.
Die Landesregierung riskiert damit nicht nur eine juristische Niederlage, sondern auch das Vertrauen der Lehrkräfte, die seit Jahren unter Überlastung und einem Krankenstand von über zehn Prozent leiden. Brandenburg darf sich nicht länger der Realität verweigern: Wer gute Bildung will, muss endlich für rechtskonforme und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen – und das heißt jetzt handeln, nicht irgendwann.“
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