Bündnisgrüne fordern: Gesetzestext offenlegen
Die Brandenburger Bündnisgrünen sehen in der geplanten Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes wichtige Impulse für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts. Insbesondere die Beschleunigung von Berufungsverfahren ist überfällig:. „Natürlich muss es schneller gehen. Wer Spitzenforschung nach Brandenburg holen will, darf sich keine jahrelangen Verfahren leisten. Wenn Professorinnen und Professoren bislang bis zu zwei Jahre auf eine Entscheidung warten müssen, ist das ein klarer Standortnachteil im globalen Wettbewerb“, erklärt die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Andrea Lübcke, Mitglied im Forschungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Gleichzeitig mahnt Lübcke zur Ausgewogenheit. „Tempo darf nicht auf Kosten von Transparenz und Mitbestimmung gehen. Gerade bei grundlegenden Reformen des Hochschulsystems müssen die Perspektiven der Studierenden und der akademischen Selbstverwaltung ernst genommen werden.“ Kritisch sieht sie, dass bislang vor allem die „wohlmeinenden Worte“ von Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) im Raum stehen, während der konkrete Gesetzestext, der am Dienstag im Kabinett beschlossen wurde, öffentlich nicht einsehbar ist. „Eine breite fachliche und gesellschaftliche Debatte ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.“
Nach Aussagen der Ministerin soll der Gesetzentwurf Berufungsverfahren von sechs bis zwölf Monaten sowie mehr Autonomie für Hochschulen ermöglichen.
Gleichzeitig bestehen berechtigte Sorgen hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen der Reform. Dazu zählen unter anderem eine potenzielle Schwächung der Mitbestimmung in Hochschulgremien. „Wir brauchen eine Reform, die beides schafft: mehr Geschwindigkeit und mehr Vertrauen. Dafür ist Transparenz im Gesetzgebungsprozess die Grundvoraussetzung“, so Lübcke.
„Ein so wichtiges Gesetz darf nicht allein in Hinterzimmern entstehen. Der Gesetzestext muss jetzt offengelegt werden“, fordert Lübcke.
Vor diesem Hintergrund verlangt die Forschungspolitikerin die unverzügliche Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor Beginn des parlamentarischen Verfahrens, eine ernsthafte Einbindung von Studierenden und Hochschulgremien sowie eine sorgfältige parlamentarische Beratung trotz des ambitionierten Zeitplans. Mit Blick auf die geplante Verabschiedung noch vor der Sommerpause sagt Lübcke: „Ein gutes Gesetz entsteht nicht im Eilverfahren allein. Qualität braucht Beteiligung.“
Die Brandenburger Bündnisgrünen sind derzeit nicht im Landtag vertreten. Gleichzeitig fehlt es mit AfD und BSW an einer Opposition, die sich bislang profilierter mit Wissenschaftspolitik eingebracht hat. „Umso wichtiger ist es, dass das Gesetzgebungsverfahren offen, nachvollziehbar und unter breiter Beteiligung geführt wird“, so Lübcke.