Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Reallaboregesetz beraten und beschlossen. Mit dem Gesetz sollen neue Technologien, Verfahren und Geschäftsmodelle unter realen Bedingungen erprobt werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte beantragt, Net Zero Valleys ausdrücklich als Anwendungsfälle im Reallaboregesetz zu berücksichtigen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Auf Nachfrage der Brandenburger Bundestagsabgeordneten Dr. Andrea Lübcke erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Philipp Amthor, die Bundesregierung wolle insbesondere auf die Lausitz schauen und prüfen, wie die Region von den neuen Erprobungsmöglichkeiten profitieren könne.
„Die gute Nachricht ist: Wir starten heute. Diese neue Erprobungsgesetzgebung ist nicht am Ende. Ich bin gerne auch bereit, insbesondere auf die Lausitz einen Blick zu werfen, wie die von unserem neuen Erprobungsraum profitieren kann“, sagte Amthor im Plenum des Deutschen Bundestages.
Zugleich verwies der Staatssekretär darauf, dass aus der Lausitz bislang noch kein vollständig klares Bild vorliege, von welchen konkreten Regelungen für das Net Zero Valley abgewichen werden müsse. Dies müsse jeweils mit den zuständigen Bundesministerien abgestimmt werden.
Für Andrea Lübcke ist das ein „wichtiges Signal für die Lausitz“. Die Region hat mit dem ersten Net Zero Valley Deutschlands die Chance, ein Motor der Energiewende und der industriellen Wertschöpfung zu werden. Jetzt komme es darauf an, aus dieser Zusage konkrete Fortschritte zu machen.
„Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Akteuren vor Ort schnell klären, an welchen Stellen es konkrete rechtliche oder praktische Hürden gibt. Daraus müssen praxistaugliche Erprobungsräume, klare Zuständigkeiten sowie digitale und verlässliche Genehmigungsverfahren entstehen“, sagt Lübcke. „Die Lausitz bringt die Erfahrung, die Innovationskraft und den Gestaltungswillen mit. Jetzt braucht sie die passenden politischen Werkzeuge.“