128 Abgeordneten: SPD, Grüne und Linke fordern Seenotrettungsprogramm
In den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 ist laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit rund 660 dokumentierten Todes- und Vermisstenfällen im Mittelmeer die höchste Zahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2014 zu verzeichnen. Im Schnitt sterben dieses Jahr somit zehn Menschen pro Tag auf der Flucht über das Mittelmeer. Hunderte weitere Menschen werden vermisst.
Das Mittelmeer an Europas Grenze hält damit seit einem Jahrzehnt den erschütternden Rekord als eine der tödlichsten Fluchtrouten der Welt. Wir sind darin vereint, dass wir diese dauerhafte politisch verursachte Krise beenden wollen und streben gemeinsam an, dass das Sterben an unserer EU-Außengrenze beendet wird, sodass die Menschenrechte, gerade auch für Menschen auf der Flucht über das Mittelmeer, gewahrt werden.
Am 12. April 2019, vor 7 Jahren, bekannten sich zahlreiche Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen in einem Osterappell für die Pflicht zur Seenotrettung und gegen das Sterben auf dem Mittelmeer. Die menschenrechtliche Krise auf der Fluchtroute im zentralen Mittelmeer, die in den letzten zehn Jahren sechs Tote pro Tag gefordert hat, hält jedoch weiter an.
Deswegen fordern wir heute als Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Bundesregierung abermals auf, sich für den Schutz und die Rettung von Menschenleben im Mittelmeer sowie für die Einhaltung des internationalen Seerechts einzusetzen.
Es ist nicht allein eine humanitäre Pflicht, sondern fest im internationalen Seerecht verankert, dass alle Menschen, die sich in Seenot befinden, unabhängig von ihrem rechtlichen Status, ihrer Nationalität, ihrem Geschlecht oder ihrem Alter gerettet und an einem sicheren Ort an Land gebracht werden.
Die fortwährende humanitäre Krise im zentralen Mittelmeer zeigt, dass die aktuellen Rettungskapazitäten nicht ausreichen. Küstenstaaten wie Malta und Italien kommen ihrer Pflicht, Seenotfälle zu koordinieren, nicht nach und zivile Rettungsschiffe werden systematisch behindert. Mit Blick auf internationales Recht und die humanitären Grundsätze der Europäischen Union ist das inakzeptabel.
Als Unterzeichnende dieses Appells bekennen wir uns zur Pflicht zur Seenotrettung und zur Pflicht der Küstenstaaten, einen sicheren Ort für aus Seenot gerettete Personen zu koordinieren, an dem die Menschen an Land gehen und Asyl beantragen können.
Seit Oktober 2022 wurden in Italien Rettungsschiffe 40-mal unter dem sogenannten Piantedosi-Gesetz für insgesamt 1.305 Tage festgesetzt. Alle endgültigen Gerichtsentscheide beurteilen die Festsetzungen als rechtswidrig. Zudem werden Rettungsschiffe systematisch in weit entfernte Häfen im Norden Italiens geschickt, um Gerettete an Land zu bringen.
Dadurch wird die dringend notwendige Präsenz im Rettungsgebiet verhindert und das Recht der Überlebenden, am nächstgelegenen sicheren Ort an Land zu gehen, verletzt. Aktuell plant die italienische Regierung eine neue Seeblockade, die Rettungsschiffe bei ihrer lebensrettenden Arbeit zusätzlich behindern könnte.
Auch ist humanitäre Hilfe auf See von Kriminalisierung bedroht: Die neue EU-Schleuserrichtlinie riskiert, dass Seenotrettung EU-weit strafrechtlich verfolgt werden könnte.
Wir, die Unterzeichnenden, fordern, dass humanitäre Hilfe auf See geschützt und unterstützt wird und dass die deutsche Bundesregierung sich für die Erhaltung des humanitären Handlungsspielraums für Seenotrettung einsetzt.
Die Vereinten Nationen, das Auswärtige Amt und Menschenrechtsorganisationen belegen seit einem Jahrzehnt, dass Migrant*innen und Geflüchtete in Libyen willkürlicher Inhaftierung, systematischer Folter, sexualisierter Gewalt und Zwangsarbeit ausgesetzt sind. Libyen hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert und verfügt über kein Asylsystem.
Der Abschlussbericht der UN-Untersuchungsmission von 2023 klassifiziert die Menschenrechtsverletzungen, denen Migrant*innen und Flüchtlinge in Libyen ausgesetzt sind, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Trotzdem werden die libysche Rettungsleitstelle und die sogenannte libysche Küstenwache durch EU-Projekte dabei unterstützt, Menschen auf See abzufangen und rechtswidrig nach Libyen zurückzubringen, wodurch das zentrale Nicht-Zurückweisungsgebot verletzt wird.
Diese Unterstützung hält bereits seit 2017 an, wenngleich die sogenannte libysche Küstenwache seit 2016 für über 60 belegte gewalttätige Vorfälle gegen Menschen in Seenot und gegen Rettungsschiffe verantwortlich ist. Die Gewalt gegen humanitäre Hilfe seitens der sogenannten libyschen Küstenwache eskalierte im vergangenen August weiter, als das Rettungsschiff Ocean Viking 20 Minuten lang unter schwerem Beschuss stand.
Wir, die Unterzeichnenden, stellen damit erneut fest, dass Menschen, die aus Seenot gerettet werden, nicht nach Libyen zurückgebracht werden dürfen, weil das Land gemäß dem Seerecht kein sicherer Ort darstellt. Wir stehen dafür, dass Deutschland sich nicht an der Unterstützung sogenannter libyscher Seebehörden beteiligen darf.
Vor diesem Hintergrund appellieren wir mit folgenden Forderungen an die Bundesregierung:
- Die Bundesregierung muss sich für den Schutz der Seenotrettung und der humanitären Nothilfe auf See einsetzen. Seenotrettung darf nicht behindert werden. Insbesondere für die Sicherheit von Rettungsschiffen deutscher Seenotrettungsorganisationen und Schiffen unter deutscher Flagge im Mittelmeer muss sich die Bundesregierung aktiv einsetzen.
- Auf europäischer und internationaler Ebene muss sich die Bundesregierung weiterhin für die Einhaltung des geltenden Seerechts und die rechtskonforme Rettung von Menschen aus Seenot im Mittelmeer einsetzen. Das schließt auch die Ausschiffung an einem sicheren Ort ein.
- Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für einen humanitären und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verteilmechanismus von allen aus Seenot geretteten Menschen einsetzen. Auf dem Mittelmeer geretteten Menschen darf der Zugang zu einem fairen Asylverfahren nicht verwehrt werden.
- Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die deutsche Bundeswehr sich nicht an der Befähigung der sogenannten libyschen Küstenwache beteiligt, und sich auf EU-Ebene klar gegen die Unterstützung der sogenannten libyschen Rettungsleitstelle und Zusammenarbeit mit Milizen der sogenannten libyschen Küstenwache ausspricht.
- Die Bundesregierung muss sich bei den EU-Mitgliedsstaaten dafür einsetzen, dass Seenotrettung im Mittelmeer nicht von potenzieller Strafverfolgung betroffen ist.
- Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für die Etablierung eines europäisch koordinierten, staatlich finanzierten Seenotrettungsprogramms einsetzen.
- Wir fordern die Bundesregierung und die europäischen Regierungen dazu auf, sich für die unverzügliche Freilassung aller internierten Schutzsuchenden in Libyen einzusetzen sowie deren Evakuierung und die Aufnahme durch Resettlementprogramme zu unterstützen.