Das Europäische Parlament hat soeben die Vereinbarung über einen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen angenommen, die mit neuen genomischen Techniken gezüchtet wurden.
Mit dem neuen Rechtsrahmen werden verlässliche Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in der Pflanzenzüchtung in Deutschland und Europa geschaffen. Wie bei jeder Technologie gilt es, einerseits die Freiheit der Forschung zu gewährleisten und andererseits Gefahren für Mensch und Umwelt bei ihrer Anwendung auszuschließen. Zahlreiche Studien zeigen, dass von gentechnisch veränderten Pflanzen, die genetisch identisch mit konventionell gezüchteten Pflanzen sind, per se kein höheres Risiko ausgeht als von Pflanzen, die durch konventionelle Züchtungstechniken erzeugt wurden. Als bündnisgrüne Forschungspolitikerin begrüße ich, dass das EU-Gentechnikrecht damit den aktuellen Stand der Wissenschaft besser widerspiegelt und das Vorsorgeprinzip weiterhin berücksichtigt.
Die Vereinbarung sieht vereinfachte Regeln für sogenannte NGT-1-Pflanzen vor, die auch durch konventionelle Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Für sie entfallen in Zukunft die strengen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten, die für andere Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT-2) weiterhin gelten.
Große Herausforderungen in der Landwirtschaft – etwa die Folgen der Klimakrise, Dürren und der übermäßige Einsatz von Pestiziden – erfordern dringend neue Antworten und ein breites Methodenspektrum. Weder mit den bisherigen Regelungen des Gentechnikrechts noch mit nur einer einzelnen Technologie lassen sich diese Herausforderungen lösen. Die Neuregelung ist eine wichtige Erweiterung im Methodenkasten einer nachhaltigen, zukünftigen Landwirtschaft und stärkt zugleich die Forschungsfreiheit. Sie taugt aber weder als Heilsversprechen noch als dystopische Zukunftsvision.
Offene Fragen beim Umgang mit Patenten sowie ein besseres Verständnis der Potenziale und Risiken – dort, wo sie tatsächlich bestehen – zwischen Forschenden, Erzeugerinnen und Verbraucher*innen müssen nun angegangen werden, um bestehenden Vorbehalten Rechnung zu tragen. Dafür braucht es einen transparenten Dialog, wissenschaftlich fundierte Risikobewertungen und klare Regelungen im Patentrecht.