Zu den jüngsten Forderungen nach einer Lockerung des Nachtflugverbots am BER erklärt die Landesvorsitzende der Brandenburger Bündnisgrünen Dr. Andrea Lübcke:
„Die Vorschläge von Kai Wegner und Aletta von Massenbach, das Nachtflugverbot am BER aufzuweichen, weisen wir entschieden zurück. Das Nachtflugverbot ist keine Verhandlungsmasse, sondern eine klare rechtliche Vorgabe zum Schutz der Gesundheit und der Nachtruhe zehntausender Menschen in der Flughafenregion.
Wer einen Flughafen in einem dicht besiedelten Gebiet baut und betreibt, muss im Gegenzug Abstriche bei der Verwirklichung seiner wirtschaftlichen Interessen in Kauf nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2006 eindeutig festgestellt, dass der Flughafen nur unter strengen Lärmschutzauflagen betrieben werden darf. Diese Rechtslage ist verbindlich – und sie muss von allen Verantwortlichen anerkannt werden. Auch ein Regierender Bürgermeister von Berlin hat sich an geltendes Recht zu halten. Wer es infrage stellt, ignoriert nicht nur die Interessen der Bevölkerung, sondern auch klare Gerichtsurteile.
Die gesundheitlichen Folgen von nächtlichem Fluglärm sind wissenschaftlich belegt. Für uns Bündnisgrüne steht außer Frage, dass Ruhezeiten in der Nacht unverzichtbar sind. Fluglärm macht krank. Besonders betroffen sind Familien, ältere Menschen und all jene, die morgens früh zur Arbeit müssen. Die Menschen rund um den BER brauchen verlässliche Ruhe – keine ständig neuen Ausnahmen und Sonderregelungen.
Es darf keinen zusätzlichen Spielraum für nächtliche Landungen geben. Sonderrechte für Billigfluggesellschaften, deren Geschäftsmodell auf maximaler Auslastung rund um die Uhr basiert, lehnen wir entschieden ab. Der Schutz der Nachtruhe und der Gesundheit ist kein Privileg, sondern ein gesetzliches Gebot und ein Grundrecht. Es darf nicht noch mehr Lärm auf Kosten der Menschen geben."
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Hintergrund
Das Bundesverwaltungsgericht stellte 2006 fest, dass mehr als 40.000 Personen Fluglärmbeeinträchtigungen jenseits der Zumutbarkeitsgrenze ausgesetzt werden. Es könne nicht sein, dass diese Menschen sich lediglich mit Maßnahmen des passiven Schallschutzes zufriedengeben müssen, während Vorhabenträger und Flughafennutzer ihre kommerziellen Interessen unbegrenzt verfolgen. Zur Lösung des Lärmkonflikts müsse sichergestellt werden, dass zumindest die besonders lärmsensiblen Stunden zwischen 0:00 und 5:00 Uhr grundsätzlich frei von Flugaktivitäten bleiben.
Der von Gerichten gezogene Rahmen wurde im Planergänzungsbeschluss bereits bis an die Grenze des Zulässigen ausgeschöpft. Das erfolgreiche Volksbegehren für ein weitergehendes Nachtflugverbot wird seit Jahren ignoriert.
Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass auch die erste Nachtrandstunde von 22:00 bis 23:00 Uhr schutzwürdig ist und nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden darf. Die Nacht muss ab 22 Uhr beginnen und die Lärmbelastung ab diesem Zeitpunkt deutlich abnehmen. Faktisch ist jedoch das Gegenteil der Fall: Unter den östlichen Einflugschneisen ist die Stunde zwischen 22 und 23 Uhr die lauteste des gesamten Tages.
Rechtlich geboten ist daher nicht nur, am bestehenden Verbot von 0 bis 5 Uhr strikt festzuhalten. Erforderlich ist darüber hinaus eine Regelung, die den Missbrauch der Abendstunden ab 22 Uhr unterbindet. Ebenso müssen endlich Konsequenzen aus dem erfolgreichen Volksbegehren gezogen werden.